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Der echte Weinkenner trinkt nur trocken ”heißt es”!
Dass ein trockener Wein nur einen geringen Restzuckergehalt aufweist, weiß inzwischen wohl jeder. Wieviel er aber haben darf, um diese Bezeichnung zu tragen, das ist gesetzlich festgelegt. Dabei gilt die Formel, dass trocken nur ein Wein genannt werden darf, wenn der Restzuckergehalt höchstens 2g höher liegt als der in g/l festgelegte Säuregehalt und 9g/l nicht überschreitet (also Säure plus 2 bis höchstens 9g/l).
Entscheidend bei einem trockenen Wein ist die Harmonie. Die Gehalte an Restzucker, Säure, Alkohol und Extrakt müssen zueinander in harmonischem Verhältnis stehen. Auch verlangt ein geringer Restzuckergehalt immer große Reintönigkeit, denn bei einem trockenen Wein sind kleine Fehler viel leichter zu erschmecken, als bei einem solchen mit Restsüße, die vieles kaschieren kann.
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